Öffentlich bestellter Sachverständiger als Schiedsgutachter

Bei Streitigkeiten kann von beiden Parteien ein gemeinsamer Schiedsgutachter ausgewählt werden, dessen Ergebnis zur Ursache des Schadens außergerichtlich von den beteiligten Parteien anerkannt wird.

Jede natürliche Person kann ausgewählt werden. Normalerweise werden die Parteien mit Sicherheit darauf achten, dass der Schiedsgutachter die gleichen Kriterien erfüllt, wie ein öffentlich bestellter Sachverständiger.

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Von der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau

Dipl.-Ing.(FH) Eckhard Keilbach

Dipl.-Ing.(FH) Eckhard Keilbach
Vogelrainstraße 25
70199 Stuttgart
Tel.: 0711-66 48 15-11
Fax: 0711-66 48 15-80