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Öffentlich bestellter Sachverständiger als SchiedsgutachterBei Streitigkeiten kann von beiden Parteien ein gemeinsamer Schiedsgutachter ausgewählt werden, dessen Ergebnis zur Ursache des Schadens außergerichtlich von den beteiligten Parteien anerkannt wird. Jede natürliche Person kann ausgewählt werden. Normalerweise werden die Parteien mit Sicherheit darauf achten, dass der Schiedsgutachter die gleichen Kriterien erfüllt, wie ein öffentlich bestellter Sachverständiger. |
Dipl.-Ing.(FH) Eckhard Keilbach |