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Öffentlich bestellter Sachverständiger
- im gerichtlichen Auftrag, von einer öffentlich rechtlichen Institution bestellt und vereidigt
- im Privatauftrag, der Begriff "Sachverständiger" ist zwar gesetzlich nicht geschützt, die Qualifizierung muss aber nachweisbar sein
- als Schiedsgutachter, wird bei Streitigkeiten von beiden Parteien als gemeinsamer Schiedsgutachter ausgewählt
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 Von der Industrie- und Handelskammer
Region Stuttgart öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger für
Baupreisermittlung und Abrechnung im
Hoch- und Ingenieurbau

Dipl.-Ing.(FH) Eckhard Keilbach
Vogelrainstraße 25
70199 Stuttgart
Tel.: 0711-66 48 15-11
Fax: 0711-66 48 15-80
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