Öffentlich bestellter Sachverständiger


  • im gerichtlichen Auftrag, von einer öffentlich rechtlichen Institution bestellt und vereidigt
  • im Privatauftrag, der Begriff "Sachverständiger" ist zwar gesetzlich nicht geschützt, die Qualifizierung muss aber nachweisbar sein
  • als Schiedsgutachter, wird bei Streitigkeiten von beiden Parteien als gemeinsamer Schiedsgutachter ausgewählt


Von der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau

Dipl.-Ing.(FH) Eckhard Keilbach

Dipl.-Ing.(FH) Eckhard Keilbach
Vogelrainstraße 25
70199 Stuttgart
Tel.: 0711-66 48 15-11
Fax: 0711-66 48 15-80