Versicherungsgutachten

Das Versicherungsgutachten wird in der Regel seitens der Versicherung oder des beauftragten Rechtsanwaltes in Auftrag gegeben. Da es in der Regel überwiegend zur Vorlage bei Rechtsstreitigkeiten oder der Kostenklärung dient, ist das Gutachten ein Parteiengutachten. Der inhaltliche Umfang wird in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Auftraggeber festgelegt.

« zurück



Von der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau

Dipl.-Ing.(FH) Eckhard Keilbach

Dipl.-Ing.(FH) Eckhard Keilbach
Vogelrainstraße 25
70199 Stuttgart
Tel.: 0711-66 48 15-11
Fax: 0711-66 48 15-80