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VersicherungsgutachtenDas Versicherungsgutachten wird in der Regel seitens der Versicherung oder des beauftragten Rechtsanwaltes in Auftrag gegeben. Da es in der Regel überwiegend zur Vorlage bei Rechtsstreitigkeiten oder der Kostenklärung dient, ist das Gutachten ein Parteiengutachten. Der inhaltliche Umfang wird in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Auftraggeber festgelegt. |
Dipl.-Ing.(FH) Eckhard Keilbach |