Gutachten
Man unterscheidet folgende Arten von Gutachten:
- Gerichtsgutachten, das Gericht bestellt den Sachverständigen
- Schiedsgutachten, hat das Ziel Meinungsverschiedenheiten von Vertragsparteien über den Inhalt, die Auslegung oder die Anpassung eines Vertrages verbindlich zu klären
- Privatgutachten, kann von jedem Interessenten in einem Streitfall beauftragt werden, ersetzt aber kein Sachverständigengutachten
- Versicherungsgutachten, dient bei Rechtsstreitigkeiten der Kostenklärung
- Dienstleistung und Gutachten, für die Bauwirtschaft und Baubetrieb