Gutachten

Man unterscheidet folgende Arten von Gutachten:

  • Gerichtsgutachten, das Gericht bestellt den Sachverständigen
  • Schiedsgutachten, hat das Ziel Meinungsverschiedenheiten von Vertragsparteien über den Inhalt, die Auslegung oder die Anpassung eines Vertrages verbindlich zu klären
  • Privatgutachten, kann von jedem Interessenten in einem Streitfall beauftragt werden, ersetzt aber kein Sachverständigengutachten
  • Versicherungsgutachten, dient bei Rechtsstreitigkeiten der Kostenklärung
  • Dienstleistung und Gutachten, für die Bauwirtschaft und Baubetrieb


Von der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau

Dipl.-Ing.(FH) Eckhard Keilbach

Dipl.-Ing.(FH) Eckhard Keilbach
Vogelrainstraße 25
70199 Stuttgart
Tel.: 0711-66 48 15-11
Fax: 0711-66 48 15-80